
Die Vision von SDGs4future.org
Eine Welt die funktioniert
Nicht nur für dich – Für Alle
Was bedeutet es, wenn unsere Welt wirklich funktioniert? Nicht nur für einige, an manchen Orten, zu manchen Zeiten, sondern für alle, überall, nachhaltig bis in die Zukunft? Das ist kein utopischer Traum, sondern ein lebenswichtiges Bestreben, das auf einem klaren Verständnis universeller menschlicher Bedürfnisse basiert, von einem globalen Plan geleitet wird, durch gemeinsame Handlungsprinzipien angetrieben und – ganz entscheidend – durch die Entwicklung unserer eigenen inneren Fähigkeiten ermöglicht wird. Es entwirft die Vision eines Planeten, auf dem jeder Einzelne die Möglichkeit hat, nicht nur zu überleben, sondern aufzublühen.
Unsere gemeinsamen Bedürfnisse verstehen
Die menschliche Grundlage
IIm Herzen dieser Vision liegt ein grundlegendes Verständnis dessen, was es bedeutet, Mensch zu sein. Der Psychologe Abraham Maslow lieferte hierfür eine hilfreiche Landkarte, bekannt als die Bedürfnishierarchie. Obwohl oft als Pyramide dargestellt, veranschaulicht sie einfach, dass wir alle die Kernanforderungen für ein erfülltes Leben teilen:
-
Physiologische Bedürfnisse
An der Basis stehen die absolut lebensnotwendigen Dinge – saubere Luft und Wasser, nahrhafte Lebensmittel, angemessene Unterkunft, Ruhe und grundlegende Gesundheit. Ohne diese Grundlagen ist kaum etwas anderes möglich. -
Sicherheitsbedürfnisse
Sobald das Überleben gesichert ist, streben wir nach Stabilität und Sicherheit – persönliche Sicherheit vor Gewalt, finanzielle Sicherheit, verlässliche Ressourcen, gute Gesundheit und Schutz vor Unfällen oder Umweltbedrohungen.
-
Soziale Bedürfnisse (Zugehörigkeits- und Liebesbedürfnisse)
Als soziale Wesen sehnen wir uns nach Verbindung – Freundschaft, Familie, Intimität und einem Gefühl der Zugehörigkeit zu unseren Gemeinschaften.
-
Individualbedürfnisse (Achtungsbedürfnisse)
Wir müssen uns wertgeschätzt fühlen – sowohl durch Selbstachtung (Selbstvertrauen, Unabhängigkeit) als auch durch die Achtung anderer (Anerkennung, Würde). Dies ergibt sich aus unseren Leistungen und unserem angeborenen Wert.
-
Selbstverwirklichungsbedürfnisse
An der Spitze steht der Antrieb, unser einzigartiges Potenzial zu entfalten – Kreativität, persönliches Wachstum, Problemlösung und das Bedürfnis, ein Leben im Einklang mit unseren Werten zu führen.
Die Vision
Eine Blaupause für universelles Wohlbefinden
Die Übersetzung dieses Verständnisses von menschlichen Bedürfnissen in eine gesellschaftliche Struktur gibt uns die Vision einer Welt, die für alle funktioniert. Es ist eine Welt, die gekennzeichnet ist durch:
-
Grundbedürfnisse erfüllt
Wo Armut, Hunger, Mangel an sauberem Wasser und unzureichende Unterkunft oder Gesundheitsversorgung Relikte der Vergangenheit sind.
-
Gerechtigkeit und Chancen
Wo Faktoren wie Rasse, Geschlecht, Herkunft oder Behinderung nicht über den Zugang zu hochwertiger Bildung, menschenwürdiger Arbeit oder fairer Behandlung entscheiden. -
Frieden und Sicherheit
Wo Konflikte friedlich gelöst werden und Menschen frei von Gewalt und Unterdrückung unter dem Schutz gerechter Gesetze leben. -
Ökologische Nachhaltigkeit
Wo menschliches Handeln im Einklang mit der Natur steht, die Biodiversität schützt, dem Klimawandel begegnet und einen gesunden Planeten für zukünftige Generationen sichert. -
Gerechtigkeit und Menschenrechte
Wo die angeborene Würde jedes Menschen respektiert wird und faire Systeme Rechenschaftspflicht und Schutz für alle gewährleisten. -
Inklusivität und Zugehörigkeit
Wo Vielfalt gefeiert wird und Gesellschaften Verbundenheit und gegenseitigen Respekt fördern. -
Ermächtigung und Teilhabe
Wo Einzelpersonen und Gemeinschaften das Wissen und die Handlungsfähigkeit haben, ihre eigene Zukunft zu gestalten. -
Ganzheitliches Wohlbefinden
Wo die Bedingungen nicht nur die körperliche, sondern auch die geistige, soziale und spirituelle Entfaltung unterstützen.
„Ich glaube an eine Welt, in der niemand zurückgelassen wird – sei es in den fundamentalen Bedürfnissen, in der Bildung oder in den Träumen. SDGs4future lässt diese Vision Wirklichkeit werden.“
Domitila Barros, UNESCO Millenium Dreamer und Schirmherrin von SDGs4future.org
Ein globaler Aktionsplan
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs)
Glücklicherweise müssen wir diesen Entwurf nicht von Grund auf neu erschaffen. Im Jahr 2015 verabschiedeten alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Agenda für nachhaltige Entwicklung, die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) umfasst. Diese Ziele stellen unseren weltweit vereinbarten Aktionsplan dar – eine gemeinsame Roadmap –, um die Vision einer funktionierenden Welt zu verwirklichen.
Die Ziele sind umfassend und miteinander verbunden und decken die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung ab. Ihre Vernetzung ist mehr als nur eine Reihe von Verknüpfungen. In den dynamischen Systemen, die unsere Welt regieren, ähnlich wie in allen lebenden Systemen, erzeugt das Zusammenspiel dieser Ziele oft Synergien, bei denen die Wirkung ihrer gemeinsamen Erreichung weitaus größer ist als die Summe ihrer einzelnen Beiträge – denn „eins plus eins ergibt nie wirklich zwei“.
SDG 1 – Keine Armut
1. "Armut in allen ihren Formen und überall beenden."
1.1 Extreme Armut beseitigen
Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen weltweit beseitigen.
1.2 Halbierung der Armut in allen Altersgruppen
Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken.
1.3 Sozialschutz für alle und breite Versorgung der Bedürftigen
Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen.
1.4 Gleichberechtigter Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen für alle
Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen haben. Dies beinhaltet den Zugang zu grundlegenden Diensten, Grundeigentum, Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, Erbschaften, natürliche Ressourcen sowie geeignete neue Technologien und Finanzdienstleistungen, einschließlich Mikrofinanzierung.
1.5 Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klima- und Katastrophenrisiken
Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern.
1.a Mobilisierung von Ressourcen für armutsbekämpfende Programme in Entwicklungsländern
Eine erhebliche Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen gewährleisten, einschließlich durch verbesserte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern ausreichende und berechenbare Mittel für die Umsetzung von Programmen und Politiken zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen bereitzustellen.
1.b Armutsbeseitigung durch gezielte Investitionen und geschlechtersensible Entwicklungsstrategien
Auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene solide politische Rahmen auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien schaffen, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen.
SDG 2 – Kein Hunger
2. "Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern."
2.1 Bis 2030 den Hunger beenden
Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben.
2.2 Fehlernährung beenden
Bis 2030 alle Formen der Fehlernährung beenden, einschließlich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen.
2.3 Landwirtschaftliche Produktivität verdoppeln
Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinbäuerlichen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere Frauen, indigenen Völkern, Familienbetrieben, Viehzüchtern und Fischern, verdoppeln. Dies soll durch sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Land, anderen produktiven Ressourcen und Inputs, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten zur Wertschöpfung und Beschäftigung außerhalb der Landwirtschaft erreicht werden.
2.4 Verbesserung der Produktivität und Einkommen von Kleinbauern
Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern.
2.5 Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustiere schützen
Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart.
2.a Investitionen in die ländliche Infrastruktur
Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern.
2.b Verhinderung von Handelsbeschränkungen und -verzerrungen
Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde.
2.c Maßnahmen zur Stabilisierung der Nahrungsmittelmärkte
Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen.
SDG 3 - Gesundheit und Wohlergehen
3. "Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern."
3.1 Müttersterblichkeit senken
Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten senken.
3.2 Todesfälle bei Neugeborenen und Kindern senken
Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren ein Ende setzen, mit dem von allen Ländern zu verfolgenden Ziel, die Sterblichkeit bei Neugeborenen mindestens auf 12 je 1.000 Lebendgeburten und bei Kindern unter 5 Jahren mindestens auf 25 je 1.000 Lebendgeburten zu senken.
3.3 Übertragbare Krankheiten bekämpfen
Bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen.
3.4 Frühsterblichkeit senken
Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern.
3.5 Prävention des Substanzmissbrauchs
Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken.
3.6 Straßenverkehrsunfälle verringern
Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Straßenverkehrsunfällen weltweit halbieren.
3.7 Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung gewährleisten
Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten.
3.8 Allgemeine Gesundheitsversorgung sichern
Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle erreichen.
3.9 Verschmutzung und Verunreinigung reduzieren
Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien sowie der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung erheblich reduzieren.
3.a Eindämmung des Tabakgebrauchs
Die Durchführung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in allen Ländern in geeigneter Weise stärken.
3.b Forschung zu Impfstoffen und Medikamenten unterstützen
Forschung und Entwicklung zu Impfstoffen und Medikamenten für übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen sind, unterstützen. Dabei soll der Zugang zu bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit gewährleistet werden. Diese Erklärung bekräftigt das Recht der Entwicklungsländer, die Bestimmungen im Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums flexibel zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöpfen. Das Hauptziel ist dabei, den Zugang zu Medikamenten für alle sicherzustellen.
3.c Unterstützung der sich entwickelnden Gesundheitsbranche
Die Gesundheitsfinanzierung und die Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung und Bindung von Gesundheitsfachkräften in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern deutlich erhöhen.
3.d Stärkung der nationalen Notfallmaßnahmen im Gesundheitswesen
Die Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken.
SDG 4 – Hochwertige Bildung
4. "Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern."
4.1 Universelle Grund-/ Sekundarschulbildung
Es soll bis 2030 sichergestellt werden, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt.
4.2 Universelle Kindergarten- / Schulvorbereitung
Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind.
4.3 Universeller Zugang zur Bildung
Weltweit soll bis 2030 der gleichberechtigte Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleistet werden.
4.4 Ausbildung einer tragfähigen Belegschaft
Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen.
4.5 Geschlechtergleichstellung im Bildungswesen
Es soll bis 2030 sichergestellt werden, dass geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigt und den gleichberechtigen Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleistet wird.
4.6 Lesen, Schreiben und Rechnen fördern
Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der männlichen und weiblichen Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen.
4.7 Bildung mit nachhaltigem Fokus
Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung.
4.a Angemessene Bildungseinrichtungen
Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten.
4.b Ausweitung von Stipendien und Finanzierungen
Bis 2020 weltweit die Zahl der verfügbaren Stipendien für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die afrikanischen Länder, zum Besuch einer Hochschule, einschließlich zur Berufsbildung und zu Informations- und Kommunikationstechnik-, Technik-, Ingenieurs- und Wissenschaftsprogrammen, in entwickelten Ländern und in anderen Entwicklungsländern wesentlich erhöhen.
4.c Angemessene Personalausstattung im Bildungsbereich sicherstellen
Weltweit sollen bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften unter anderem durch internationale Zusammenarbeit im Bereich der Lehrerausbildung in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern wesentlich erhöht werden.
SDG 5 – Geschlechtergleichheit
5. "Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen"
5.1 Beendigung von Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen
Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden.
5.2 Beendigung jeglicher Gewalt gegen und Ausbeutung von Frauen und Mädchen
Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen.
5.3 Beseitigung von erzwungenen Ehen und Genitalverstümmelungen
Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen.
5.4 Anerkennung unbezahlter Fürsorgearbeit und Förderung geteilter häuslicher Verantwortung
Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen.
5.5 Sicherstellung vollständiger Teilhabe an Führungspositionen und Entscheidungsprozessen
Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen.
5.6 Allgemeiner Zugang zu repdroduktiver Gesundheit und Rechten
Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart.
5.a Gleiches Recht auf wirtschaftliche Ressourcen, Eigentum und Finanzdienstleistungen
Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften.
5.b Förderung der Selbstbestimmung von Frauen durch Technologie
Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern.
5.c Beschluss und Stärkung von Politik und durchsetzbaren Gesetzen für Geschlechtergleichstellung
Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken.
SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinnrichtungen
6. "Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten"
6.1 Universeller Trinkwasserzugang
Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen.
6.2 Angemessene Sanitäranlagen
Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen.
6.3 Wasserqualität verbessern
Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern.
6.4 Wasserknappheit beenden
Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zu verringern.
6.5 Internationale Zusammenarbeit
Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
6.6 Wasserverbundene Ökosysteme schützen
Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen.
6.a Wasserbehandlung
Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Kapazitätsaufbau für Aktivitäten und Programme im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung ausbauen, einschließlich der Wassersammlung und -speicherung, Entsalzung, effizienten Wassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederaufbereitungs- und Wiederverwendungstechnologien.
6.b Verbesserung der Wasserbewirtschaftung
Die Mitwirkung lokaler Gemeinwesen an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Sanitärversorgung unterstützen und verstärken.
SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie
7. "Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern"
7.1 Zugang zu Energiedienstleistungen
Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern.
7.2 Globalen Energiemix erhöhen
Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen.
7.3 Energieeffizienz verdoppeln
Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln.
7.a Internationale Zusammenarbeit stärken
Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zur Forschung und Technologie im Bereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie, Energieeffizienz sowie fortschrittliche und saubere Technologien für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien fördern.
7.b Infrastruktur ausbauen und modernisieren
Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen.
SDG 8 – Menschwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
8. "Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern"
8.1 Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum fördern
Aufrechterhaltung des Pro-Kopf-Wirtschaftswachstums im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten, insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern.
8.2 Wirtschaftliche Produktivität verbessern
Erreichen eines höheren Niveaus wirtschaftlicher Produktivität durch Diversifizierung, technologische Aufrüstung und Innovation, auch durch Konzentration auf Sektoren mit hoher Wertschöpfung und arbeitsintensive Sektoren.
8.3 Entwicklungsorientierte Politik fördern
Förderung einer entwicklungsorientierten Politik, die produktive Aktivitäten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützt und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen fördert, auch durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen.
8.4 Globale Ressourceneffizienz verbessern
Bis 2030 schrittweise die globale Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion zu verbessern und sich zu bemühen, das Wirtschaftswachstum von der Umweltzerstörung abzukoppeln, in Übereinstimmung mit dem 10-Jahres-Rahmen von Programmen für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen.
8.5 Menschenwürdige Arbeit gewährleisten
Bis 2030 eine produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, auch für junge Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit erreichen.
8.6 Bildung oder Ausbildung ermöglichen
Bis 2020 den Anteil der Jugendlichen, die keine Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung haben, erheblich reduzieren.
8.7 Abschaffung der Zwangsarbeit
Ergreifung sofortiger und wirksamer Maßnahmen zur Abschaffung der Zwangsarbeit, Beendigung der modernen Sklaverei und des Menschenhandels und Gewährleistung des Verbots und der Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sowie bis 2025 zur Beendigung der Kinderarbeit in all ihren Formen.
8.8 Arbeitnehmerrechte stärken
Schutz der Arbeitnehmerrechte und Förderung eines sicheren und geschützten Arbeitsumfelds für alle Arbeitnehmer, einschließlich Wanderarbeitnehmer, insbesondere für Mingranten und Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen.
8.9 Nachhaltigen Tourismus ausarbeiten
Bis 2030 eine Politik zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus ausarbeiten und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und lokale Kultur und Produkte fördert.
8.10 Finanzinstitutionen stärken
Stärkung der Fähigkeit der inländischen Finanzinstitutionen, den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu fördern und auszuweiten.
8.a Handelshilfe-Unterstützung erhöhen
Erhöhung der Handelshilfe-Unterstützung für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, unter anderem durch den Erweiterten Integrierten Rahmen für handelsbezogene technische Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder.
8.b Jugendbeschäftigung verbessern
Bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigung entwickeln und operationalisieren und den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation umsetzen.
SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur
9. "Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen"
9.1 Wirtschaftliche Entwicklung unterstützen
Entwicklung qualitativ hochwertiger, zuverlässiger, nachhaltiger und belastbarer Infrastruktur, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und des menschlichen Wohlergehens, mit Schwerpunkt auf erschwinglichem und gerechtem Zugang für alle.
9.2 Integrative und nachhaltige Industrialisierung fördern
Eine integrative und nachhaltige Industrialisierung fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten deutlich erhöhen und ihren Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern verdoppeln.
9.3 Wertschöpfungsketten und Märkte ausbauen
Den Zugang von kleinen Industrie- und anderen Unternehmen, insbesondere in Entwicklungsländern, zu Finanzdienstleistungen, einschließlich erschwinglicher Kredite, und ihre Integration in Wertschöpfungsketten und Märkte zu verbessern.
9.4 Saubere und umweltverträgliche Technologien integrieren
Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit erhöhter Ressourceneffizienz und einer stärkeren Übernahme sauberer und umweltverträglicher Technologien und industrieller Prozesse, wobei alle Länder entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten Maßnahmen ergreifen.
9.5 Forschung verbessern
Verbesserung der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Fähigkeiten der Industriesektoren in allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, einschließlich - bis 2030 - Förderung der Innovation und wesentliche Erhöhung der Zahl der Forschungs- und Entwicklungsmitarbeiter pro 1 Million Menschen sowie der öffentlichen und privaten Forschungs- und Entwicklungsausgaben.
9.a Infrastruktur ausbauen
Erleichterung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastrukturentwicklung in Entwicklungsländern durch verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung für afrikanische Länder, am wenigsten entwickelte Länder, Binnenentwicklungsländer und kleine Inselstaaten unter den Entwicklungsländern.
9.b Forschung und Innovation unterstützen
Unterstützung der einheimischen Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Entwicklungsländern, unter anderem durch die Gewährleistung eines günstigen politischen Umfelds für u.a. industrielle Diversifizierung und Wertschöpfung bei Rohstoffen.
9.c Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologie verbessern
Erhebliche Verbesserung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien und Bemühungen um einen universellen und erschwinglichen Zugang zum Internet in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020.
SDG 10 – Weniger Ungleichheiten
10. "Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern"
10.1 Einkommenswachstum erreichen
Bis 2030 schrittweise ein Einkommenswachstum der unteren 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten, das über dem nationalen Durchschnitt liegt.
10.2 Soziale, wirtschaftliche und politische Integration fördern
Bis 2030 die soziale, wirtschaftliche und politische Integration aller Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status befähigen und fördern.
10.3 Chancengleichheit gewährleisten
Gewährleistung der Chancengleichheit und Verringerung von Ungleichheiten bei den Ergebnissen, unter anderem durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter Gesetze, Politiken und Maßnahmen in diesem Zusammenhang.
10.4 Politische Maßnahmen treffen
Annahme von Politiken, insbesondere von Steuer-, Lohn- und Sozialschutzpolitiken, und schrittweise Verwirklichung größerer Gleichheit.
10.5 Finanzmärkte und -institutionen stärken
Verbesserung der Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen und Stärkung der Umsetzung solcher Vorschriften.
10.6 Wirtschafts- und Finanzinstitutionen stärken
Gewährleistung einer stärkeren Vertretung und Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen, um wirksamere, glaubwürdigere, rechenschaftspflichtige und legitimere Institutionen zu schaffen.
10.7 Verantwortungsvolle Migrationspolitik fördern
Erleichterung einer geordneten, sicheren, regelmäßigen und verantwortungsbewussten Migration und Mobilität von Menschen, auch durch die Umsetzung einer geplanten und gut gesteuerten Migrationspolitik.
10.a Besondere Behandlung für Entwicklungsländer umsetzen
Umsetzung des Prinzips der besonderen und differenzierten Behandlung von Entwicklungsländern, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der Welthandelsorganisation.
10.b Entwicklungshilfe und Investitionen fördern
Förderung der öffentlichen Entwicklungshilfe und des Finanzflusses, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen, an Staaten, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere an die am wenigsten entwickelten Länder, afrikanische Länder, kleine Inselentwicklungsstaaten und Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren nationalen Plänen und Programmen.
10.c Transaktionskosten für Überweisungen senken
Bis 2030 die Transaktionskosten für Überweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von mehr als 5 Prozent abschaffen.
SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
11. "Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten."
11.1 Zugang zu Wohnräumen verbessern
Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und erschwinglichem Wohnraum und grundlegenden Dienstleistungen für alle sicherstellen und die Slums aufwerten.
11.2 Verkehrssysteme ausbauen
Bis 2030 Zugang zu sicheren, erschwinglichen, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle schaffen und die Verkehrssicherheit verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in gefährdeten Situationen, Frauen, Kindern, Behinderten und älteren Menschen.
11.3 Nachhaltige Urbanisierung fördern
Bis 2030 die integrative und nachhaltige Urbanisierung und die Fähigkeit zu partizipativer, integrierter und nachhaltiger menschlicher Siedlungsplanung und -verwaltung in allen Ländern fördern.
11.4 Kultur- und Naturerbe schützen
Verstärkte Anstrengungen zum Schutz und zur Sicherung des Kultur- und Naturerbes der Welt.
11.5 Katastrophenvorsorge verbessern
Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und der betroffenen Menschen deutlich zu reduzieren und die direkten wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt, die durch Katastrophen, einschließlich wasserbedingter Katastrophen, verursacht werden, erheblich zu verringern, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und der Menschen in gefährdeten Situationen liegt.
11.6 Pro-Kopf-Umweltauswirkungen verringern
Bis 2030 die negativen Pro-Kopf-Umweltauswirkungen der Städte verringern, u.a. durch besondere Beachtung der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallwirtschaft.
11.7 Zugang zu öffentlichen Räumen gewährleisten
Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, integrativen und zugänglichen, grünen und öffentlichen Räumen, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, gewährleisten.
11.a Nationale und regionale Entwicklungsplanung fördern
Unterstützung positiver wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten durch Stärkung der nationalen und regionalen Entwicklungsplanung.
11.b Ausbau integrierter Stadtplanung und Katastrophenvorsorge
Bis 2020 die Zahl der Städte und menschlichen Siedlungen, die integrierte Politiken und Pläne im Hinblick auf Einbeziehung, Ressourceneffizienz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel, Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen verabschieden und umsetzen, erheblich erhöhen und im Einklang mit dem Sendai-Rahmenwerk für Katastrophenrisikominderung 2015-2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen entwickeln und umsetzen.
11.c Finanzielle und technische Hilfe bereitstellen
Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder, auch durch finanzielle und technische Hilfe, beim Bau nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unter Verwendung lokaler Materialien.
SDG 12 – Nachhaltige/r Konsum und Produktion
12. "Nachhaltige/r Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen"
12.1 10-Jahres-Rahmen für nachhaltigen Konsum und Produktion umsetzen
Umsetzung des 10-Jahres-Rahmens von Programmen zu nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion, wobei alle Länder Maßnahmen ergreifen, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen und die Entwicklung und Fähigkeiten der Entwicklungsländer berücksichtigen.
12.2 Nachhaltige Bewirtschaftung sicherstellen
Bis 2030 eine nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen.
12.3 Globale Lebensmittelverschwendung reduzieren
Bis 2030 die weltweite Pro-Kopf-Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel und bei Verbrauchern halbieren und Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferketten reduzieren, einschließlich der Verluste nach der Ernte.
12.4 Umweltgerechte Chemikalien- und Abfallwirtschaft erreichen
Bis 2020 die umweltgerechte Verwaltung von Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus erreichen, gemäß den vereinbarten internationalen Rahmenwerken, und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich reduzieren, um ihre negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren.
12.5 Abfallaufkommen reduzieren
Bis 2030 die Abfallentstehung durch Prävention, Verringerung, Recycling und Wiederverwendung erheblich verringern.
12.6 Integration nachhaltiger Praktiken in großen und transnationalen Unternehmen
Ermutigung von Unternehmen, insbesondere großen und multinationalen Unternehmen, nachhaltige Praktiken zu übernehmen und Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichtszyklus zu integrieren.
12.7 Nachhaltige Beschaffungspraktiken fördern
Förderung nachhaltiger öffentlicher Beschaffungspraktiken in Übereinstimmung mit der nationalen Politik und den nationalen Prioritäten.
12.8 Nachhaltigkeitsbewusstsein und nachhaltigen Lebensstil fördern
Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall die relevanten Informationen und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und einen Lebensstil im Einklang mit der Natur haben.
12.a Wissenschaftliche und technologische Kapazitäten weltweit stärken
Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten, um zu nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern überzugehen.
12.b Fairen und nachhaltigen Tourismus fördern
Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten zur Überwachung der Auswirkungen einer nachhaltigen Entwicklung auf einen nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und lokale Kultur und Produkte fördert.
12.c Ausbeuterische Entwicklungen aufhalten
Rationalisierung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch ermutigen, durch die Beseitigung von Marktverzerrungen im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten, einschließlich der Umstrukturierung der Besteuerung und der schrittweisen Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, wo es sie gibt, um ihre Umweltauswirkungen widerzuspiegeln, wobei die spezifischen Bedürfnisse und Bedingungen der Entwicklungsländer in vollem Umfang zu berücksichtigen sind und die möglichen negativen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer Weise minimiert werden, die die Armen und die betroffenen Gemeinschaften schützt.
SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz
13. "Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen"
13.1 Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit stärken
Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken.
13.2 Klimaschutzmaßnahmen ganzheitlich einbeziehen
Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen.
13.3 Aufklärung und Sensibilisierung
Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern.
13.a Rahmenübereinkommen erfüllen
Umsetzung der Verpflichtung der Industrieländer gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus allen Quellen zu mobilisieren, um die Bedürfnisse der Entwicklungsländer im Kontext bedeutungsvoller Minderungsmaßnahmen und Transparenz bei der Umsetzung zu adressieren, und den Grünen Klimafonds so bald wie möglich durch seine Kapitalisierung vollständig zu operationalisieren.
13.b Planungs- und Managementkapazitäten ausbauen
Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen.
SDG 14 – Leben unter Wasser
14. "Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen."
14.1 Meeresverschmutzung verringern
Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern.
14.2 Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig schützen und verwalten
Bis 2020 sollen Meeres- und küstennahe Ökosysteme nachhaltig verwaltet und geschützt werden, um erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden. Dies beinhaltet die Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung, um gesunde und produktive Ozeane zu erreichen.
14.3 Versauerung der Ozeane reduzieren
Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen.
14.4 Fangtätigkeit regulieren
Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzestmöglicher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert.
14.5 Küsten- und Meeresgebiete erhalten
Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten.
14.6 Fischereisubventionen regulieren
Bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen, in Anerkennung dessen, dass eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder einen untrennbaren Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen über Fischereisubventionen bilden sollte.
14.7 Wirtschaftliche Vorteile aus Meeresressourcen steigern
Bis 2030 sollen die wirtschaftlichen Vorteile für kleine Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder durch die nachhaltige Nutzung von Meeresressourcen erhöht werden. Dies schließt die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischerei, Aquakultur und des Tourismus ein.
14.a Forschung und Technologien richtig einsetzen
Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, die Forschungskapazitäten ausbauen und Meerestechnologien weitergeben, unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für die Weitergabe von Meerestechnologie, um die Gesundheit der Ozeane zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselentwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, zu verstärken.
14.b Kleinfischer unterstützen
Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten gewährleisten.
14.c Erhaltung und Nutzung der Ozeane durch internationales Recht stärken
Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen soll durch die Umsetzung des internationalen Rechts, wie es in UNCLOS (Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen) reflektiert ist, verbessert werden. Dieses Übereinkommen bietet den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen, wie in Absatz 158 von "The Future We Want" erinnert.
SDG 15 – Leben an Land
15. "Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern."
15.1 Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme schützen - Text auch nochmal prüfen
Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten.
15.2 Wälder schützen und erhalten
Bis 2020 sollen Meeres- und küstennahe Ökosysteme nachhaltig verwaltet und geschützt werden, um erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden. Dies beinhaltet die Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung, um gesunde und produktive Ozeane zu erreichen.
15.3 Wüstenbildung bekämpfen
Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, die geschädigten Flächen und Böden einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen sanieren und eine bodendegradationsneutrale Welt anstreben.
15.4 Bergökosysteme erhalten
Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer biologischen Vielfalt sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für die nachhaltige Entwicklung zu stärken.
15.5 Biologische Vielfalt schützen
Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern.
15.6 Genetische Ressourcen fördern
Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart.
15.7 Pflanzen- und Tierarten schützen
Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen.
15.8 Gebietsfremde Arten eindämmen
Bis 2020 Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen
15.9 Ökosysteme und Biodiversität erhalten
Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen.
15.a Finanzielle Mittel erhöhen
Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aufbringen und deutlich erhöhen.
15.b Erhebliche Mittel aufbringen
Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen für die Finanzierung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder aufbringen und den Entwicklungsländern geeignete Anreize für den vermehrten Einsatz dieser Bewirtschaftungsform bieten, namentlich zum Zweck der Walderhaltung und Wiederaufforstung.
15.c Wildererbekämpfung unterstützen
Die globale Unterstützung für Maßnahmen zur Bekämpfung von Wilderei und Handel mit geschützten Arten verstärken, unter anderem durch die Erhöhung der Kapazitäten lokaler Gemeinschaften, um nachhaltige Lebensunterhaltsmöglichkeiten zu verfolgen.
SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
16. "Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern."
16.1 Alle Formen der Gewalt verringern
Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern.
16.2 Missbrauch und Ausbeutung von Kindern beenden
Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden.
16.3 Rechtsstaatlichkeit fördern
Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten.
16.4 Illegale Finanz- und Waffenströme verringern
Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen.
16.5 Korruption und Bestechung reduzieren
Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren.
16.6 Institutionen aufbauen
Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.
16.7 Entscheidungsfindung fair gestalten
Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist.
16.8 Entwicklungsländer inkludieren
Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken.
16.9 Rechtliche Identität aller Menschen ermöglichen
Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben.
16.10 Öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten
Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften.
16.a Internationale Zusammenarbeit stärken
Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern.
16.b Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken etablieren
Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen.
SDG 17 – Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
17. "Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen".
17.1 Mobilisierung einheimischer Ressourcen
Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern.
17.2 Verbindlichkeit öffentlicher Entwicklungshilfe einhalten
Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen.
17.3 Entwicklungsländer mobilisieren
Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren.
17.4 Langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung erreichen
Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschuldung die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu verringern.
17.5 Investitionsförderungssysteme etablieren
Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschließen und umsetzen.
17.6 Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation
Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung.
17.7 Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation verbessern
Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltverträglichen Technologien an die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern.
17.8 Kapazitäten für Wissenschaft, Technologie und Innovation ausbauen
Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern Kapazitätsaufbau.
17.9 Kapazitätsaufbau in den Entwicklungsländern verstärken
Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effektiven und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rahmen der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation.
17.10 Faires Handelssystem sicherstellen
Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha.
17.11 Exporte der Entwicklungsländer erhöhen
Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln.
17.12 Zoll- und kontingentfreien Marktzugang für am wenigsten entwickelte Länder ermöglichen
Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen.
17.13 Globale makroökonomische Stabilität verbessern
Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz.
17.14 Politikkohärenz verbessern
Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern.
17.15 Führungsrolle jedes Landes respektieren
Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung respektieren.
17.16 Multi-Akteur-Partnerschaften fördern
Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen.
17.17 Partnerschaften unterstützen und fördern
Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern.
17.18 Hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten generieren
Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind.
17.19 Statistische Kapazitäten aufbauen
Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmaße für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen.
Laut dem „SDG Manifest“, verfasst von UN SDG-Botschafter Marc Buckley, streben die SDGs eine Welt an, die durch keine Armut (SDG 1) und keinen Hunger (SDG 2) gekennzeichnet ist. Diese Welt gewährleistet Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3), bietet hochwertige Bildung (SDG 4) und erreicht überall vollständige Geschlechtergleichstellung (SDG 5). Der Zugang zu sauberem Wasser und Sanitärversorgung ist universell (SDG 6). Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) treibt die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit und nachhaltigem, regenerativem Wirtschaftswachstum (SDG 8) an. Wohlstand wird durch Investitionen in regenerative Industrie, Innovation und widerstandsfähige Infrastruktur (SDG 9) gefördert, was zu verringerten Ungleichheiten innerhalb von und zwischen Ländern beiträgt (SDG 10). Menschliche Siedlungen sind nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11), und verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12) tragen zur Gesundheit des Planeten bei. Wirksame Klimaschutzmaßnahmen stoppen und kehren die globale Erwärmung um (SDG 13) und unterstützen blühendes Leben unter Wasser (SDG 14) sowie reiches, vielfältiges Leben an Land (SDG 15). Frieden und Gerechtigkeit werden durch effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen gesichert (SDG 16), gestärkt durch neu belebte globale Partnerschaften für nachhaltige Entwicklung (SDG 17). Das Manifest ist ein globaler Aufruf zum Handeln, eine Verpflichtung, niemals aufzuhören, sich für eine bessere Welt weiterzuentwickeln, anzustrengen und zu verbessern.
Das innere Rüstzeug
Fähigkeiten für den Wandel kultivieren (IDGs)
Die Verwirklichung der ehrgeizigen externen Transformationen, die durch die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) skizziert werden, erfordert mehr als nur Pläne und Richtlinien; sie verlangt eine entsprechende innere Transformation bei Einzelpersonen und Gemeinschaften. Hier kommt das Rahmenwerk der Inner Development Goals (IDGs) ins Spiel. Die IDGs heben die entscheidenden menschlichen Fähigkeiten – Fertigkeiten, Qualitäten und Denkweisen – hervor, die benötigt werden, um Komplexität effektiv zu bewältigen, Zusammenarbeit zu fördern und nachhaltigen Wandel voranzutreiben.


1. SEIN – Beziehung zu sich selbst
Die Pflege unseres inneren Lebens und die Entwicklung und Vertiefung unserer Beziehung zu unseren Gedanken, Gefühlen und unserem Körper helfen uns, präsent, absichtsvoll und nicht reaktiv zu sein wenn wir mit Komplexität konfrontiert sind.
Teilziele:
1.1 Innerer Kompass: Ein tief empfundenes Gefühl der Verantwortung und des Engagements für Werte und Ziele, die dem Wohl des Ganzen dienen.
1.2 Integrität und Authentizität: Die Verpflichtung und Fähigkeit, aufrichtig, ehrlich und integer zu handeln.
1.3 Offenheit und Lernbereitschaft: Eine Grundhaltung der Neugier und die Bereitschaft, verletzlich zu sein, sich auf Veränderungen einzulassen und zu wachsen.
1.4 Selbsterkenntnis: Fähigkeit, in reflektierendem Kontakt mit den eigenen Gedanken, Gefühlen und Wünschen zu sein; ein realistisches Selbstbild und Fähigkeit zur Selbstregulierung.
1.5 Gegenwärtigkeit: Die Fähigkeit, im Hier und Jetzt zu sein, ohne zu urteilen und in einem Zustand der offenen Präsenz.


2. DENKEN – Kognitive Fertigkeiten
Das Entwickeln unserer kognitiven Fähigkeiten, indem wir verschiedene Perspektiven einnehmen, Informationen bewerten und die Welt als ein zusammenhängendes Ganzes begreifen, ist eine wesentliche Voraussetzung für kluge Entscheidungen.
Teilziele:
2.1 Kritisches Denken: Fähigkeit, die Gültigkeit von Ansichten, Beweisen und Plänen kritisch zu überprüfen.
2.2 Bewusstsein für Komplexität: Verständnis für und Fähigkeiten im Umgang mit komplexen und systemischen Bedingungen und Kausalzusammenhängen.
2.3 Perspektivische Fähigkeiten: Fähigkeiten zur Suche, zum Verständnis und zur aktiven Nutzung von Erkenntnissen aus unterschiedlichen Perspektiven.
2.4 Sinnstiftung: Fähigkeiten, Muster zu erkennen, Unbekanntes zu strukturieren und Geschichten bewusst zu gestalten.
2.5 Langfristige Orientierung und Visionen: Langfristige Orientierung und die Fähigkeit, Visionen in Bezug auf den größeren Kontext zu formulieren und aufrechtzuerhalten.


3. BEZIEHUNGEN – Fürsorge für andere und die Welt
Wertschätzung, Fürsorge und das Gefühl der Verbundenheit mit anderen, z. B. mit Nachbarn, künftigen Generationen oder der Biosphäre, helfen uns, gerechtere und nachhaltigere Systeme und Gesellschaften für alle zu schaffen.
Teilziele:
3.1 Wertschätzung: Mit einem grundlegenden Gefühl der Wertschätzung, Dankbarkeit und Freude auf andere und die Welt zugehen.
3.2 Verbundenheit: Ein ausgeprägtes Gefühl, mit einem größeren Ganzen verbunden zu sein und/oder Teil eines solchen zu sein, wie z. B. einer Gemeinschaft, der Menschheit oder einem globalen Ökosystem.
3.3 Bescheidenheit: In der Lage sein, in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der Situation zu handeln, ohne sich um die eigene Wichtigkeit zu kümmern.
3.4 Einfühlungsvermögen und Mitgefühl: Die Fähigkeit, anderen, sich selbst und der Natur mit Freundlichkeit, Einfühlungsvermögen und Mitgefühl zu begegnen und das damit verbundene Leiden zu bewältigen.


4. ZUSAMMENARBEIT – Soziale Kompetenzen
Um bei gemeinsamen Anliegen voranzukommen, müssen wir unsere Fähigkeit entwickeln, Akteure mit unterschiedlichen Werten, Fähigkeiten und Kompetenzen einzubeziehen, ihnen Raum zu geben und mit ihnen zu kommunizieren.
Teilziele:
4.1 Kommunikative Fähigkeiten: Fähigkeit, anderen wirklich zuzuhören, einen echten Dialog zu förden, die eigene Meinung gekonnt zu vertreten, Konflikte konstruktiv zu lösen und die Kommunikation an unterschiedliche Gruppen anzupassen.
4.2 Mitgestaltungsfähigkeiten: Fähigkeiten und Motivation zum Aufbau, zur Entwicklung und zum Ermöglichen von Kooperationsbeziehungen mit verschiedenen Interessengruppen, gekennzeichnet durch psychologischer Sicherheit und echter Ko-Kreation.
4.3 Integrative Denkweise und interkulturelle Kompetenz: Bereitschaft und Kompetenz, Vielfalt anzunehmen und Menschen und Kollektive mit unterschiedlichen Ansichten und Hintergründen einzubeziehen.
4.4 Vertrauen: Fähigkeit, Vertrauen zu zeigen und vertrauensvolle Beziehungen aufzubauen und zu pflegen.
4.5 Fähigkeiten zur Mobilisierung: Fähigkeit, andere zu inspirieren und zu mobilisieren, sich für gemeinsame Ziele einzusetzen.


5. HANDELN – Wandel vorantreiben
Eigenschaften wie Mut und Optimismus helfen uns, echte Handlungsfähigkeit zu erlangen, alte Muster zu durchbrechen, originelle Ideen zu entwickeln und in unsicheren Zeiten mit Ausdauer zu handeln.
Teilziele:
5.1 Mut: Die Fähigkeit, für Werte einzutreten, Entscheidungen zu treffen, entschlossen zu handeln und, wenn nötig, bestehende Strukturen und Ansichten in Frage zu stellen und aufzubrechen.
5.2 Kreativität: Die Fähigkeit, originelle Ideen zu entwickeln, innovativ zu sein und bereit, konventionelle Muster zu durchbrechen.
5.3 Optimismus: Die Fähigkeit, ein Gefühl von Hoffnung, eine positive Einstellung sowie Zuversicht hinsichtlich der Möglichkeit eines sinnvollen Wandels aufrechtzuerhalten und zu vermitteln.
5.4 Beharrlichkeit: DieFähigkeit, das Engagement aufrechtzuerhalten und entschlossen und geduldig zu bleiben, auch wenn die Bemühungen lange Zeit brauchen, um Früchte zu tragen.
Die Dynamik
Die Vision Wirklichkeit werden lassen
Okay, wir haben die Vision und den globalen Plan (die SDGs). Um dies Realität werden zu lassen, brauchen wir leitende Handlungsprinzipien. Wir können damit beginnen, auf dem grundlegenden Verständnis der Balance zwischen Menschen (soziales Wohlbefinden), Planet (ökologische Gesundheit) und Profit (wirtschaftlicher Wohlstand) aufzubauen. Das nannte John Elkington die ‚Triple Bottom Line‘ oder auch die drei Säulen der Nachhaltigkeit.
Jedoch reicht es nicht aus, nur diese drei Dimensionen anzuerkennen. Um die heutigen Komplexitäten erfolgreich zu meistern und diese Bereiche wirklich in ein gesundes Gleichgewicht zu bringen, was uns zu einer regenerativen Zukunft führt, müssen drei entscheidende, dynamische Prinzipien beherzigt werden: Verantwortung, Resilienz und Regeneration. Sie repräsentieren eine Evolution darin, wie wir Nachhaltigkeit erreichen:
-
Verantwortung (Responsibility)
Dies ist die treibende Kraft, der ethische Motor – der Wille zu handeln. Es ist das gemeinsame Verständnis und die Akzeptanz, dass die Schaffung einer funktionierenden Welt unsere kollektive Pflicht ist. Sie liegt bei Regierungen, Rechte zu wahren und faire Systeme zu schaffen; bei Unternehmen, ethisch und nachhaltig zu handeln; bei Gemeinschaften, Inklusion zu fördern; und bei Einzelpersonen, bewusste Entscheidungen zu treffen und Institutionen zur Rechenschaft zu ziehen. Es ist die Verpflichtung, untermauert durch Integrität und Empathie, aktiv am Aufbau dieser besseren Zukunft mitzuwirken, wie es SDG 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) vorsieht.
-
Resilienz (Widerstandsfähigkeit)
Dies ist der Stoßdämpfer, die Fähigkeit zu bestehen – die Kraft durchzuhalten. Unsere Welt steht vor unvermeidlichen Herausforderungen – Klimakatastrophen, wirtschaftliche Abschwünge, Pandemien, Konflikte. Resilienz ist die Fähigkeit unserer Systeme (Ernährung, Gesundheit, Energie, Wirtschaft) und unserer Gemeinschaften, diesen Schocks standzuhalten, sich anzupassen und schnell zu erholen, um sicherzustellen, dass der Fortschritt bei der Erfüllung der Bedürfnisse aller nicht verloren geht. Sie beinhaltet den Aufbau robuster Infrastruktur (SDG 9), die Förderung anpassungsfähiger Gemeinschaften (SDG 11), den Schutz von Ökosystemen (SDG 13, 14, 15) und die Pflege der inneren Stärke, um Widrigkeiten zu meistern. Sie stellt sicher, dass die Reise trotz Hindernissen weitergehen kann.
-
Regeneration
Dies ist die Kraft der Erneuerung, die Fähigkeit zu heilen und zu verbessern – das Versprechen einer blühenden Zukunft. Sie geht über das bloße Erhalten dessen, was wir haben, oder das Zurückfedern nach Schocks hinaus. Regeneration bedeutet die aktive Wiederherstellung und Belebung unserer Ökosysteme (wie Böden, Wälder, Ozeane – entscheidend für SDG 2, 6, 14, 15) und unseres sozialen Gefüges (wie Gemeinschaftsvertrauen, gerechte Beziehungen – bezogen auf SDG 10, 16), damit sie gesünder werden und besser in der Lage sind, Leben und Wohlbefinden zu unterstützen. Es geht darum, Systeme zu schaffen, die es sowohl Menschen als auch dem Planeten ermöglichen zu gedeihen, und verkörpert das transformative Potenzial innerhalb der SDGs.
„Die stärkste Kraft für echten Wandel ist längst da: unsere Jugend. Mit dem Kompass aus SDGs und IDGs in der Hand können sie eine Welt gestalten, die gerechter, friedlicher und nachhaltig lebenswert ist.“
Daniel Nicolai, Initiator von SDGs4future.org
Alles zusammenfügen
Ein erreichbares Bestreben
Diese Elemente bilden ein zusammenhängendes, integriertes Ganzes. Das Verständnis universeller menschlicher Bedürfnisse (Maslow) gibt unserer Vision einen Sinn. Die Vision liefert den Entwurf für eine funktionierende Welt. Die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) bieten einen konkreten globalen Plan. Die Inner Development Goals (IDGs) stellen die wesentlichen menschlichen Fähigkeiten bereit – das Rüstzeug –, um den Plan effektiv zu steuern. Und die Dynamik von Verantwortung (der Wille), Resilienz (die Stärke) und Regeneration (das Versprechen), angetrieben durch die inneren Fähigkeiten, beschreiben die Eigenschaften, die benötigt werden, um den Plan erfolgreich umzusetzen und die Vision zu einer dauerhaften Realität zu machen.
Eine Welt, die für alle funktioniert, ist keine ferne Utopie; sie ist eine praktische Notwendigkeit und ein erreichbares Bestreben. Sie erfordert einen grundlegenden Perspektivwechsel – das Erkennen unserer tiefen Verbundenheit und die Investition sowohl in äußere Systeme als auch in unsere innere Entwicklung. Sie verlangt Mut, Zusammenarbeit und Engagement aller Ebenen der Gesellschaft. Indem wir unsere gemeinsame Verantwortung annehmen, unsere inneren Fähigkeiten (IDGs) kultivieren, widerstandsfähige Systeme aufbauen und regenerative Praktiken fördern, geleitet von der universellen Landkarte menschlicher Bedürfnisse und dem globalen Plan der SDGs, können wir gemeinsam eine Zukunft schaffen, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, ein Leben in Würde, Sicherheit, Verbundenheit und Erfüllung zu führen.
Das ist eine Welt, die wirklich funktioniert.
Eine Zusammenarbeit von
Marc Buckley und Daniel Nicolai
Prof. Dr. Marc Buckley, LL.M.
Gründer, CEO & Botschafter der ALOHAS Regenerative Foundation und Mentor für SDGs4future.org
Bio, Links und mehr
Bio:
Marc ist eine Schlüsselfigur im Kampf gegen den Klimawandel und bei der Gestaltung der globalen Agenda für regenerative Entwicklung. Seit über drei Jahrzehnten ist er aktiv in verschiedenen Expertengruppen auf höchster internationaler Ebene tätig. Er ist der Autor des UN-SDG-Manifests und enger Mitarbeiter der UNFCCC, mit dem Ziel, systemische regenerative Zukünfte zu entwickeln. Er war bei jeder COP dabei, beginnend mit COP1 in Berlin, bei der Angela Merkel Umweltministerin war.
Als Mitglied der EU-ESG-Taxonomie PSF-Kommission beeinflusst er weltweit Umweltpolitiken und setzt sich für zukunftsfähige Modelle von Gesellschaft und Governance ein. Er ist Experte für regenerative Landwirtschaft und nachhaltige gebaute Umgebungen und entwickelt aktiv Rahmenwerke für eine ökologische Zivilisation.
Als globaler Ernährungsreformator setzt er sich für die Reform der Landwirtschafts-, Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie ein – durch wirkungsvolle Projekte und bahnbrechende Unternehmen. Dazu gehört auch, dass er weltweit über Klimawandel und Ernährungsreform lehrt und Vorträge hält.
Moderator von „Inside Ideas“: Er moderiert den Video- und Audio-Podcast „Inside Ideas“, der von OnePoint5 Media und Innovators Magazine produziert wird. Der Podcast bietet Gespräche mit Vordenkerinnen, Innovatorinnen, Zukunftsforscherinnen und Expertinnen, die an globalen Herausforderungen wie Nachhaltigkeit, Regeneration, Umweltschutz und Ernährungsreform arbeiten.
Er ist Vorstandsmitglied der Dubai Future Foundation, Vorsitzender des UNFCCC Innovation Hub und aktiver Mitwirkender in Expertengruppen des Weltwirtschaftsforums. Zudem ist er Autor von Büchern wie „Leadership for Sustainable Futures“.
Sein Ziel ist es, alle über 8 Milliarden Menschen weltweit zu befähigen, einen anpassungsfähigen Lebensstil der Gesundheit und Nachhaltigkeit (ALOHAS) zu führen, um unsere Erde zu regenerieren, sodass wir uns alle innerhalb der sicheren planetaren Grenzen bewegen können. Eine symbiotische Erde, die für 100 % der Menschheit funktioniert – in der kürzest möglichen Zeit durch spontane Kooperation, ohne ökologische Benachteiligung oder Ausgrenzung – durch lebendige Systeme und die universellen regenerativen Prinzipien, die Bedingungen schaffen, unter denen Leben gedeihen und sich entfalten kann – trotz sich ständig verändernder Lebensbedingungen.
Website von ALOHAS Regenerative Foundation:
Social Media:
LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/buckleymarc/
Instagram: https://www.instagram.com/marcearth/
Tik Tok: https://www.tiktok.com/@marcearth/
Podcasts:
Podcast: https://www.insideideas.org/
YouTube Inside Ideas: https://www.youtube.com/@InsideIdeas/
Speaker Profile:
Instagram: https://www.instagram.com/marcearth/
YouTube: https://www.youtube.com/@MarcEarth/


Daniel Nicolai
Geschäftsführer von KNE Sustainability Institute und Initiator von SDGs4future.org
Bio, Links und mehr
Daniel Nicolai ist der Initiator von SDGs4future.org und eine Schlüsselfigur, wenn es darum geht, jungen Menschen weltweit Bildung für nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Getrieben von seinem Leitsatz „Build a sustainable future – fast“ hat er das gemeinnützige NGO KNE Sustainability Institute gGmbH gegründet, um durch die kostenlose E-Learning-Plattform SDGs4future.org Wissen zu den UN-Nachhaltigkeitszielen zu vermitteln und zu nachhaltigem Handeln zu motivieren.
Mit über 25 Jahren Erfahrung in Forschung und Bildung, Wirtschaft und Unternehmertum sowie Marketing und Technik vereint Nicolai seine vielfältigen Kompetenzen in diesem Projekt. Seine persönliche Geschichte, geprägt von Erfahrungen in Ost- und West-Berlin und dem frühen Kontakt mit analogen und digitalen Welten, haben seinen Wunsch, die Welt ein Stück besser zu machen, nachhaltig geformt.
Nicolai ist ein erfahrener Bildungsunternehmer, der sich umfassend im Bildungsbereich engagiert. Sein Engagement für Bildung zeigt sich in zahlreichen Projekten, darunter der Aufbau des Bildungsprojekts SDGs4future.org selbst, sowie in der Entwicklung von Kommunikationsmaßnahmen für verschiedene Schulen und der Mitwirkung bei der Entwicklung von Leitsätzen des Ehrbaren Kaufmanns. Er hat stets die Bedeutung von Bildung als Grundwert gesehen, die über reine Wissensvermittlung hinausgeht und die Entwicklung von Fähigkeiten, Charakter und gesellschaftlicher Reflexion umfasst.
Seine mehrfach ausgezeichneten wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema "Ehrbarer Kaufmann", an der Humboldt-Universität zu Berlin, legte den Grundstein für sein tieferes Engagement für verantwortungsvolle Unternehmensführung und mündete neben Tätigkeiten in der Lehre in zahlreichen medialen Auftritten, Vorträgen und Publikationen. Er setzte sich aktiv dafür ein, dieses Leitbild einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dessen Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft zu vermitteln.
Als Gründer und Geschäftsführer der Kommunikationsagentur KNE setzt Nicolai seit mehr als 10 Jahren seine Expertise im Bereich Marketing (Link auf www.KNE.marketing) und Digitalisierung (Link auf www.KNE.education) ein, um nachhaltigen Organisationen und Projekten zu mehr Sichtbarkeit und Entwicklung zu verhelfen. Er betrachtet Marketing als Bildung und nutzt moderne Technologien, einschließlich E-Learning, um seine Vision einer nachhaltigen und regenerativen Zukunft voranzutreiben.
Mehr Details zu seinem Lebenslauf
Verbinden auf Linkedin: https://www.linkedin.com/in/daniel-nicolai-kne/
Unterstütze die Zukunft der Menschheit

Wie du helfen kannst
Wir brauchen dich, um unser großes Ziel zu erreichen: Weltweit kostenfreie Bildung, die bewegt und verändert. Mach mit und werde Teil dieser Bewegung!